TOTHOMweb hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Spanischen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite tothomweb.com.

Konformitätsstatus

Diese Website ist vollständig konform mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September. Dies entspricht in Deutschland den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und in der Schweiz der nationalen Gleichstellungsgesetzgebung

Nicht zugängliche Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nicht völlig barrierefrei:

     
  1. Nichtkonformität mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September: In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit werden Barrieren externer Seiten, die dennoch Teil des Navigationsprozesses sind, nicht berücksichtigt.
  2.  
  3. Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend. 
  4.  
  5. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung fallen: Obwohl daran gearbeitet wird, kann die Website Office‑Dateien im PDF‑Format, Multimedia‑Inhalte oder andere Formate enthalten, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. Januar 2024 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war ein externes Barrierefreiheits‑Audit, durchgeführt von der Web‑Accessibility‑Beratung TOTHOMweb.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 25.01.2024.

Feedback und Kontaktangaben

Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen können über folgende Kontaktadresse vorgenommen werden.

Zum Beispiel:

     
  • Meldung eines möglichen Verstoßes dieser Website.
  •  
  • Mitteilung anderer Zugangsprobleme zu Inhalten.
  •  
  • Abgabe von Fragen oder Vorschlägen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Website.

Die Mitteilungen werden vom Generaldirektorat für Bürgerbetreuung des Departements für Vizepräsidentschaft, Wirtschaft und Finanzen als verantwortliche Stelle für Web‑Barrierefreiheit im autonomen Bereich entgegengenommen und weitergeleitet.

Optionale Inhalte

Beispiel für mögliche optionale Inhalte: Das Engagement von TOTHOMweb für Barrierefreiheit.

Die Website von TOTHOMweb wurde entwickelt, um allen Personen, die sie nutzen, einen universellen Zugang zu ermöglichen – unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten sowie vom technischen Nutzungskontext (Gerätetyp, Software, Verbindungsgeschwindigkeit, Umgebungsbedingungen usw.).

Deshalb arbeiten wir daran, Barrieren zu beseitigen, die den Zugang zu Informationen und Kommunikation erschweren.

Das Engagement von TOTHOMweb besteht darin, das Konformitätsniveau „Doppel‑A“ (AA) zu erreichen, wie es von den europäischen und staatlichen Vorschriften für öffentliche Verwaltungen gefordert wird.

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 legt die Anforderungen fest, die die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, damit alle Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors – unabhängig vom verwendeten Endgerät – den in der Norm UNE‑EN 301549:2022 enthaltenen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Die Norm UNE‑EN 301549:2022 basiert hauptsächlich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vom August 2018. Insbesondere muss das Konformitätsniveau AA erfüllt werden. Darüber hinaus enthält die Norm weitere obligatorische und bedingte Anforderungen.

Die Richtlinie ist verbindlich, aber nicht direkt anwendbar. Daher wurde auf staatlicher Ebene (in diesem Fall Spanien) ein Königliches Dekret entwickelt, das Umfang und Mindestanforderungen festlegt. Die staatliche Umsetzung ist das Königliche Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors.

Entsprechende Gesetze im deutschsprachigen Raum sind:

Deutschland

     
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV 2.0) (https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/gesetze-und-richtlinien-node.html)
  •  
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Umsetzung des European Accessibility Act, gültig ab 28. Juni 2025

Österreich

     
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), Umsetzung des European Accessibility Act, gültig ab 28. Juni 2025

Schweiz

     
  • Nationale Gleichstellungsgesetzgebung und Bezug zu regionalen Fachstellen für Barrierefreiheit